Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 18. Mai 2026 · Arbeitsfassung
der Keystone Media Group GmbH i.G. für B2B-Marketing-, Beratungs-, LinkedIn-, DOOH- und Kampagnenleistungen
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen der Keystone Media Group GmbH i.G., vertreten durch Lars Seifert und Jan Klein, nachfolgend „Keystone", und ihren Kunden über Marketing-, Beratungs-, Kommunikations-, LinkedIn-, DOOH-, Leadgenerierungs-, Recruiting-Kommunikations- und Kampagnenleistungen.
Diese AGB gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern werden nicht geschlossen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur Vertragsbestandteil, wenn Keystone ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zustimmt.
2. Vertragsgegenstand und Leistungen
Keystone erbringt insbesondere Leistungen in den Bereichen LinkedIn-Strategie, LinkedIn-Marketing, DOOH-Marketing, Kampagnenkonzeption und -steuerung, strategische Beratung, Leadgenerierung, Recruiting-Kommunikation, B2B-Kommunikation, Content-Planung, Content-Erstellung, Positionierung und Markenkommunikation.
Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot, der Leistungsbeschreibung, dem Einzelvertrag, der Auftragsbestätigung oder sonstigen in Textform vereinbarten Unterlagen. Diese AGB regeln den allgemeinen Rahmen.
Keystone schuldet, sofern nicht ausdrücklich anders vereinbart, eine fachgerechte Dienstleistung, jedoch keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, keine bestimmte Anzahl an Leads, Bewerbungen, Spenden, Abschlüssen, Reichweiten, Impressionen, Klicks oder Umsätzen.
3. Angebote und Vertragsschluss
Angebote von Keystone sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde ein Angebot annimmt, eine Auftragsbestätigung erteilt, einen Vertrag unterzeichnet oder Keystone mit der Leistungserbringung beginnt und der Kunde dem nicht unverzüglich widerspricht.
Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen mindestens der Textform, soweit nicht gesetzlich eine strengere Form vorgeschrieben ist.
4. Laufzeiten, Retainer und Setup-Fee
Verträge können einmalige Leistungen, Setup-Leistungen, monatliche Retainer, Kampagnenbudgets oder kombinierte Vergütungsmodelle enthalten. Die konkrete Vergütung ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag.
Laufzeiten können individuell vereinbart werden und betragen maximal 36 Monate, sofern nicht gesetzlich oder vertraglich im Einzelfall etwas anderes zulässig und ausdrücklich vereinbart ist.
Setup-Fees sind, sofern nicht anders vereinbart, mit Vertragsschluss bzw. Projektstart fällig. Monatliche Retainer sind, sofern nicht anders vereinbart, monatlich im Voraus fällig.
5. Zahlungsbedingungen
Rechnungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweils gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern Umsatzsteuer anfällt und nicht ausdrücklich etwas anderes angegeben ist.
Bei Zahlungsverzug ist Keystone berechtigt, gesetzliche Verzugszinsen und weitere Verzugsschäden geltend zu machen. Keystone kann Leistungen zurückhalten oder pausieren, solange fällige Zahlungen trotz Mahnung nicht geleistet wurden. Weitergehende Rechte bleiben unberührt.
6. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt Keystone alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Zugänge, Freigaben, Materialien, Logos, Bilder, Videos, CI-Vorgaben, Ansprechpartner und sonstigen Inhalte rechtzeitig und vollständig zur Verfügung. Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte verantwortlich.
Verzögerungen, die durch verspätete oder unvollständige Mitwirkung des Kunden entstehen, verlängern vereinbarte Fristen angemessen. Mehraufwände können gesondert berechnet werden, sofern sie auf Umständen beruhen, die der Kunde zu vertreten hat.
7. Freigaben und Korrekturen
Soweit Leistungen der Freigabe durch den Kunden bedürfen, prüft der Kunde die vorgelegten Entwürfe, Inhalte, Kampagnen oder Konzepte unverzüglich und teilt Änderungswünsche gebündelt mit. Erfolgt innerhalb einer angemessenen Frist keine Rückmeldung, gilt dies nicht automatisch als rechtliche Freigabe; Keystone kann jedoch Projektfristen entsprechend anpassen.
Anzahl und Umfang enthaltener Korrekturschleifen ergeben sich aus dem jeweiligen Angebot oder Vertrag. Darüber hinausgehende Änderungswünsche, grundlegende Konzeptwechsel oder zusätzliche Leistungen können gesondert vergütet werden.
8. DOOH- und Mediabuchungen
Bei DOOH- und Mediabuchungen können zusätzliche Bedingungen von Vermarktern, Plattformen, Netzwerken, Standorten oder technischen Dienstleistern gelten. Verfügbarkeiten, Freigaben, technische Spezifikationen, Ausspielzeiten, Reichweiten, Schaltungen und Preise können von Dritten abhängen.
Keystone haftet nicht für Ausfälle, Ablehnungen, Verzögerungen, technische Störungen, Preisänderungen oder Verfügbarkeitsänderungen, die durch Dritte verursacht werden, sofern Keystone diese nicht zu vertreten hat. Eine bestimmte Reichweite oder Wirkung von DOOH- oder Medienkampagnen wird nicht garantiert.
9. Leadgenerierung, Recruiting und Kampagnenleistung
Keystone kann Maßnahmen zur Leadgenerierung, Recruiting-Kommunikation und Kampagnenoptimierung erbringen. Der Erfolg solcher Maßnahmen hängt unter anderem von Marktumfeld, Zielgruppe, Angebot, Budget, Marke, Wettbewerb, Datenqualität, Freigabegeschwindigkeit, Plattformalgorithmen und Vertriebsprozessen des Kunden ab.
Keystone übernimmt keine Garantie für eine bestimmte Anzahl oder Qualität von Leads, Bewerbungen, Spenden, Aufträgen, Terminen, Abschlüssen, Umsätzen oder sonstigen wirtschaftlichen Ergebnissen, sofern eine solche Garantie nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
10. Nutzungsrechte
Soweit Keystone für den Kunden urheberrechtlich geschützte Werke oder sonstige Arbeitsergebnisse erstellt, erhält der Kunde nach vollständiger Zahlung der vereinbarten Vergütung die zur vertraglich vorgesehenen Nutzung erforderlichen einfachen Nutzungsrechte, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist.
Rohdaten, offene Projektdateien, interne Strategiedokumente, Vorlagen, Methoden, Frameworks, Prompt-Strukturen, Arbeitsprozesse und nicht ausdrücklich übertragene Rechte verbleiben bei Keystone, sofern nicht anders vereinbart.
Der Kunde räumt Keystone die für die Leistungserbringung erforderlichen Nutzungsrechte an den vom Kunden bereitgestellten Materialien ein. Der Kunde versichert, dass diese Materialien frei von Rechten Dritter sind oder dass die erforderlichen Rechte vorliegen.
11. Referenznennung
Keystone darf den Kunden nach Abschluss oder während der Durchführung eines Projekts als Referenz nennen und Name, Logo sowie eine sachliche Beschreibung der erbrachten Leistungen verwenden, sofern der Kunde dem nicht in Textform widerspricht oder im Einzelvertrag etwas anderes vereinbart wurde.
Für detaillierte Case Studies mit vertraulichen Zahlen, Screenshots, internen Informationen oder personenbezogenen Daten wird Keystone vor Veröffentlichung eine gesonderte Freigabe einholen.
12. Vertraulichkeit
Die Parteien verpflichten sich, vertrauliche Informationen der jeweils anderen Partei geheim zu halten und nur für Zwecke der Vertragsdurchführung zu verwenden. Vertrauliche Informationen sind insbesondere Geschäftsgeheimnisse, Strategien, Kundendaten, Preisstrukturen, interne Prozesse, nicht öffentliche Kampagneninformationen und sonstige als vertraulich erkennbare Informationen.
Die Vertraulichkeitspflicht gilt nicht für Informationen, die öffentlich bekannt sind, ohne Pflichtverletzung bekannt werden, unabhängig entwickelt wurden oder aufgrund gesetzlicher Pflichten offengelegt werden müssen.
13. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
Die Parteien beachten die jeweils anwendbaren datenschutzrechtlichen Vorschriften. Soweit Keystone personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Vertrag zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
Der Kunde bleibt für die Rechtmäßigkeit der von ihm übermittelten personenbezogenen Daten, Zielgruppen, Kontaktlisten, Tracking-Daten und sonstigen Datenquellen verantwortlich, sofern Keystone nicht ausdrücklich eine eigene datenschutzrechtliche Verantwortung übernimmt.
14. Subunternehmer und Dienstleister
Keystone ist berechtigt, geeignete Subunternehmer, Freelancer, Plattformen, technische Dienstleister, Medienpartner oder sonstige Erfüllungsgehilfen einzusetzen, soweit dadurch berechtigte Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden. Keystone bleibt für die ordnungsgemäße Erfüllung der vertraglichen Pflichten verantwortlich.
15. Kündigung
Die ordentliche Kündigung richtet sich nach der im jeweiligen Vertrag vereinbarten Laufzeit und Kündigungsfrist. Wird keine Kündigungsfrist vereinbart, kann bei fortlaufenden Leistungen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden, sofern keine feste Mindestlaufzeit vereinbart wurde.
Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn eine Partei trotz Abmahnung wesentliche Vertragspflichten verletzt oder der Kunde mit fälligen Zahlungen erheblich in Verzug ist.
16. Haftung
Keystone haftet unbeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie nach zwingenden gesetzlichen Vorschriften.
Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Keystone nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wesentliche Vertragspflichten sind Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.
Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen. Eine Haftung für entgangenen Gewinn, ausgebliebene Leads, ausgebliebene Bewerbungen, ausgebliebene Spenden, ausgebliebene Umsätze, Plattformänderungen, Algorithmusänderungen, Marktreaktionen oder Entscheidungen Dritter besteht nicht, sofern Keystone diese Umstände nicht zu vertreten hat.
17. Gewährleistung bei werkvertraglichen Leistungen
Soweit einzelne Leistungen ausnahmsweise als Werkleistungen einzuordnen sind, gelten die gesetzlichen Mängelrechte mit den in diesen AGB geregelten Einschränkungen. Der Kunde hat offensichtliche Mängel unverzüglich nach Ablieferung in Textform anzuzeigen. Keystone ist zunächst zur Nacherfüllung berechtigt.
18. Höhere Gewalt und Drittplattformen
Keystone haftet nicht für Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt, behördlicher Maßnahmen, Streiks, Krieg, Naturereignissen, Strom- oder Internetausfällen, Cyberangriffen, Ausfällen von Drittplattformen, Änderungen von Plattformregeln, Algorithmusänderungen oder sonstigen Ereignissen außerhalb des Einflussbereichs von Keystone.
19. Abwerbeverbot
Während der Vertragslaufzeit und für zwölf Monate danach wird der Kunde keine Mitarbeiter, Freelancer oder wesentlichen Subunternehmer von Keystone aktiv abwerben, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wird. Für jeden schuldhaften Verstoß kann eine angemessene Vertragsstrafe vereinbart werden; eine konkrete Regelung sollte im Einzelvertrag erfolgen.
20. Schlussbestimmungen
Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts, soweit dieses anwendbar wäre.
Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis ist, soweit zulässig, der Sitz von Keystone. Der konkrete Gerichtsstand ist nach Festlegung des Gesellschaftssitzes zu ergänzen.
Sollte eine Bestimmung dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften.
